Umgang mit Whistleblowern (Hinweisgebern)

Umgang mit Whistleblowern (Hinweisgebern)

AURELIUS hat sich zu einer ehrlichen und integren Geschäftsführung verpflichtet. Wir erwarten von unserer gesamten Belegschaft die Einhaltung hoher Standards. Jedes verdächtige Fehlverhalten sollte so schnell wie möglich gemeldet werden. 

Dieser Grundsatz gilt für alle Angestellten, Führungskräfte, Berater, Vertragspartner, Praktikanten, Gelegenheitsarbeiter und Leiharbeiter.

Was versteht man unter Whistleblowing?

Whistleblowing ist das Aufdecken von Fehlverhalten oder Gefahren in Bezug auf unser geschäftliches Handeln. Das schließt Bestechung, Betrug und andere kriminelle Aktivitäten, Fehlurteile, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Umweltschäden und jede Verletzung von gesetzlichen oder professionellen Verpflichtungen ein.

Schutz und Unterstützung für Whistleblower

Wir wollen zur Offenheit ermutigen und werden Whistleblower unterstützen, die unter diesen Grundsatz fallende Vorkommnisse zu melden, selbst wenn es sich später als unbegründet herausstellen sollte.

Whistleblower sollen keine Benachteiligungen befürchten müssen, weil sie solche Vorkommnisse gemeldet haben. Wer der Meinung ist, benachteiligt worden zu sein, sollte umgehend die für die Aufdeckung von Fehlverhalten zuständige Führungskraft informieren. Sollte die Angelegenheit damit nicht gelöst sein, ist eine förmliche Beschwerde einzureichen. 

Whistleblower dürfen weder bedroht noch in irgendeiner Form Rache an ihnen verübt werden. Wer in solch ein Vorgehen verwickelt ist, muss mit einem Disziplinarverfahren rechnen. In bestimmten Fällen haben Whistleblower auch das Recht zur Schadenersatzklage vor einem Arbeitsgericht.

Sollten wir umgekehrt feststellen, dass ein Whistleblower bewusst falsche Anschuldigungen erhoben hat oder weil ihm das persönliche Vorteile verschafft, muss auch der Whistleblower mit einem Disziplinarverfahren rechnen.