IT-Sicherheit

Innerhalb des AURELIUS Konzerns (im folgenden „AURELIUS“) werden die allgemeinen Pflichten aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Nutzung des unternehmenseigenen IT-Equipments und der entsprechenden IT-Anwendungen im Rahmen einer IT-Richtlinie geregelt.

Ziel dieser Richtlinie ist es, bei Einsatz und Nutzung von IT-Equipment den Schutz von Geheimhaltungs- und datenschutzrechtlichen Interessen aller natürlichen und juristischen Personen, die mit der AURELIUS in geschäftlicher Beziehung stehen, die Wahrung der Unternehmensinteressen der AURELIUS sowie die Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher und standesrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten.

Die Richtlinie gilt standortunabhängig für alle befristet und unbefristet angestellten Mitarbeiter der AURELIUS sowie für alle Mitarbeiter, die im Rahmen von Werk, Beratungs- oder Dienstleistungsverträgen für AURELIUS tätig sind. AURELIUS wird hierbei durch einen externen Dienstleister unterstützt.